MwSt.-Rückerstattung für Nicht-EU-Unternehmen
Nikosax A/S hilft Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern wie Norwegen, der Schweiz, Island und den Färöer Inseln, ihre europäischen Mehrwertsteuer zurück zu fordern
Es ist erforderlich, dass das Heimatland Ihres
Unternehmens mit dem jeweiligen europäischem Land ein
Gegenseitigkeitsabkommen hat.
Einige Länder, wie beispielsweise Frankreich, verlangen das
Vorhandenseins eines Fiskalvertreters hinsichtlich der
Mehrwertsteuer-Rückerstattungen an Unternehmen aus
Nicht-EU-Mitgliedstaaten. Unternehmen außerhalb der EU sind
oft dazu verpflichtet, sich in den
verschidenen Ländern hinsichtlich der
Mehrwertsteuer-Rückerstattung registrieren zu lassen. In
einigen EU-Ländern muss diesbezüglich ein Steuervertreter benannt
werden, um diese Eintragung vornehmen zu können.
Nikosax A/S kann Sie bei all dem behilflich sein. Kontaktieren
Sie uns für weitere Informationen.