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MwSt.-Rückerstattung für Nicht-EU-Unternehmen

Nikosax A/S hilft Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern wie Norwegen, der Schweiz, Island und den Färöer Inseln, ihre europäischen Mehrwertsteuer zurück zu fordern

Es ist erforderlich, dass das Heimatland Ihres Unternehmens mit dem jeweiligen europäischem Land ein Gegenseitigkeitsabkommen hat.

Einige Länder, wie beispielsweise Frankreich, verlangen das Vorhandenseins eines Fiskalvertreters hinsichtlich der Mehrwertsteuer-Rückerstattungen an Unternehmen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten. Unternehmen außerhalb der EU sind oft dazu verpflichtet, sich in den verschidenen Ländern hinsichtlich der Mehrwertsteuer-Rückerstattung registrieren zu lassen. In einigen EU-Ländern muss diesbezüglich ein Steuervertreter benannt werden, um diese Eintragung vornehmen zu können.

Nikosax A/S kann Sie bei all dem behilflich sein. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Kontakt

Bitte führen Sie den Cursor über das Bild, um weitere Kontaktinformationen zu erhalten

  •  
    Eva B. Kristensen
  •  
    Malene Brodersen
  •  
    Pia Kolbe Olsen
  •  
    Susanne Stubbe

Nikosax A/S | Lejrvejen 8 | P.O. Box 110 | DK-6330 Padborg | Tel.: +45 74 67 36 90 | Fax.: +45 74 67 51 90 | nikosax@nikosax.com