MwSt. Fiskalvertretung
Unternehmen mit grenzüberschreitenden Handel
Unternehmen, die grenzüberschreitenden Handel führen, sind
gegenüber den lokalen Steuerbehörden dazu verpflichtet, einen
Mehrwertsteuer-Fiskalvertreter zu benennen. Diese Vorgabe
betrifft
- nicht-EU-Unternehmen, die in Europa handeln
- Importeure in Ländern der EU
MwSt.-Fiskalvertreter sind im Auftrag des Unternehmens für die
ordnungsgemäße Verwaltung und Abrechnung der Mehrwertsteuer
verantwortlich.
Vorteile der MwSt. Fiskalvertretung bei Nikosax A/S:
- Administration und Buchführung wird von Nikosax
A/S ausgeführt
- Nikosax A/S kontaktiert die ausländischen
Behörden
- Termingerechtes Einreichen der MwSt.-Erklärungen an die
Finanzbehörden im Ausland
- Termingerechte Zahlung der Mehrwertsteuer